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   OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23   

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https://dejure.org/2023,28103
OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23 (https://dejure.org/2023,28103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2023 - 7 Ws 148/23 (https://dejure.org/2023,28103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 7 Ws 148/23 (https://dejure.org/2023,28103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Notanwalt, erneuter Antrag

  • Justiz Hessen

    § 172 StPO, § 78b StPO
    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren und wiederholter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 172 ff. StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 172 StPO ; § 78b StPO
    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren und wiederholter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 172 ff. StPO

  • rechtsportal.de

    § 172 StPO ; § 78b StPO
    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren und wiederholter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 172 ff. StPO

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Klageerzwingungsverfahren - Notanwalt und erneuter Antrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 15.02.2023 - 7 Ws 23/23

    Ausnahmsweise Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23
    Die Beiordnung eines sogenannten Notanwalts ist im Klageerzwingungsverfahren grundsätzlich unzulässig (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23 = BeckRS 2023, 5527).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, welche erfolglosen Bemühungen er entfaltet hat, um die Übernahme des Mandats durch einen Rechtsanwalt zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 7 Ws 288/22 und Beschluss vom 15. Februar 2023 - 7 Ws 23/23, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23
    Soweit man den Antrag des Antragstellers in seiner Antragsschrift vom 25. Juni 2023, der ausdrücklich als "Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren als Folgeverfahren zu 1 Ws 132/12", bezeichnet ist, mit Blick auf die behauptete Fehlerhaftigkeit der vormaligen Entscheidung als Antrag auf erneute Bescheidung versteht, ist der Rechtsbehelf aufgrund der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 16. Oktober 2013 unter dem vorgenannten Aktenzeichen grundsätzlich bereits verbraucht.
  • OLG Bamberg, 07.05.2007 - 3 Ws 113/06

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23
    Außerdem muss sich aus seinem Vortrag ohne Beiziehung der Akten ergeben, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 3 Ws 1036/18; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 3 Ws 113/06 = NJW 2007, 2274).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2003 - 3 Ws 751/03

    Anforderungen an die Sachdarstellung im Klageerzwingungsantrag bei früherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23
    Ein neuerlicher Klageerzwingungsantrag ist nur dann statthaft, wenn der Antragsteller unter Einhaltung der sich aus §§ 172 ff. StPO ergebenden Formerfordernisse neue Tatsachen und/oder Beweismittel vorbringt, die die tragenden Gründe der Vorentscheidung in einem Maße erschüttern, dass nunmehr ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Juli 2023 - 3 Ws 751/03 = BeckRS 2003, 268; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 Zs 1656/02 = NStZ 2003, 682).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 7 Ws 19/23

    Klageerzwingungsverfahren: Vorrang der Dienstaufsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23
    Gegen andere Entscheidungen der (General-)Staatsanwaltschaft, wie etwa auch dienstaufsichtsrechtlichen Entscheidungen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO nicht statthaft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. September 2023 - 7 Ws 19/23 m.w.N).
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